Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 31. Mai 1979 wurde der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) an einem in Nordrhein-Westfalen gelegenen Grundstück, das mit einem überwiegend gewerblich genutzten Gebäude bebaut ist, ein auf 50 Jahre befristetes Erbbaurecht bestellt. Neben der Zahlung eines jährlichen Erbbauzinses in Höhe von . . . DM verpflichtete sich die Klägerin zur Zahlung eines Einmalbetrages in Höhe von . . . DM an die Grundstückseigentümerin. Sie beantragte Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 3 Nr. 8 des bis zum Inkrafttreten des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG 1983) in Nordrhein-Westfalen geltenden Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG NW).
Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 321 BFH/NV 1990 S. 321 Nr. 5 DAAAB-29595
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