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BFH Beschluss v. - III S 4/88

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage des Klägers und Antragstellers (Antragsteller) in Sachen Einkommensteuer 1977 bis 1983 mit Urteil vom 4. Februar 1988 wegen unzureichender Bezeichnung des Streitgegenstandes als unzulässig ab. Das Urteil wurde dem Antragsteller am 5. März 1988 mittels Postzustellungsurkunde (im Wege der Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt) zugestellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 191
VAAAB-29511

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Beschluss v. 21.10.1988 - III S 4/88 -nv-

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