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BFH Urteil v. - III R 30/83

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) beauftragte mit Generalbauunternehmervertrag vom 29. Juli 1974 die B-GmbH (B) mit der schlüsselfertigen Herstellung eines Hotel-, Wohn- und Geschäftshauses mit Teilgarage auf dem von ihr - der Klägerin - erworbenen Baugrundstück. Die Baugenehmigung datiert vom 1. August 1974. Der Baubeginn sollte spätestens am 15. September 1974 erfolgen. Die B begann aber erst am 15. Dezember 1974 mit dem Erdaushub. Mit Schreiben vom 23. Januar 1975 zeigte die B dem zuständigen Stadtdirektor den Baubeginn an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 666
BFH/NV 1988 S. 666 Nr. 10
SAAAB-29483

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BFH, Urteil v. 26.02.1988 - III R 30/83 -nv-

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