Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat mit Schriftsatz vom 9. März 1987 beim Finanzgericht (FG) nach erfolgloser Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung der Körperschaftsteuer 1978 durch den Beklagten und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) Klage erhoben. Im Hauptsacheverfahren wegen Körperschaftsteuer 1978 hatte das FG nach mündlicher Verhandlung die Klage mit Urteil vom 15. September 1986 IX 122/83 K abgewiesen. Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision ist zwischenzeitlich durch Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. November 1987 I B 15/87 zurückgewiesen worden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 788 BFH/NV 1988 S. 788 Nr. 12 EAAAB-29320
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