Umfang des zum Wohnhaus dazugehörenden Grund und Bodens
Zuordnung eines Hühnergartens
Leitsatz
Ein Hühnerstall mit einer
Auslauffläche von 59 qm, der sowohl vor als auch nach Aufgabe des
Betriebes der Land- und Forstwirtschaft ausschließlich zur Versorgung des
(ehemaligen) Landwirts und seiner Familie mit frischen Eiern genutzt worden
ist, und der auch in den Bewertungsakten als zur Hof- und
Gebäudefläche gehörend bewertet worden ist, kann – wenn
die gesamte als Nutz- und Hausgarten steuerfrei entnommene Fläche damit
nicht mehr als 1000 qm beträgt – als zum Wohnhaus
dazugehörender Grund und Boden im Rahmen der Betriebsaufgabe steuerfrei
entnommen werden.
Fundstelle(n): INF 2004 S. 801 Nr. 21 AAAAB-29304
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.06.2004 - 12 K 405/01
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