Streitig ist im Hauptsacheverfahren, ob zwischen der Klägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) und ihrem jetzigen Ehemann eine typisch stille Unterbeteiligung bestand und ob der Antragstellerin hieraus negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erwachsen sind. Der Beklagte und Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) und das Finanzgericht (FG) haben dies verneint. Auf die Revision der Antragstellerin wurden durch Urteil des Senats VIII R 11/85 vom heutigen Tage das Urteil des FG aufgehoben und die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt dieses Urteils Bezug genommen (siehe BFH/NV 1987, 715, 717 Anm.).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 733 BFH/NV 1987 S. 733 Nr. -1 RAAAB-29090
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