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BFH Beschluss v. - IX R 84/86

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) machte mit der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1982 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Zinsen zur Grunderwerbsteuer als Werbungskosten geltend. Das lehnte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) ab, weil es sich um Anschaffungskosten des Grundstücks handele. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 108
BFH/NV 1987 S. 108 Nr. -1
IAAAB-28915

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BFH, Beschluss v. 13.11.1986 - IX R 84/86 -nv-

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