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BFH Urteil v. - IV R 118/83

In der Revision ist noch streitig, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) in der am 9. April 1981 ergangenen Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht zum 1. Juli 1981 den Kläger und Revisionskläger (Kläger) zu Recht aufgefordert hat, die zum 1. Juli 1981 aufzustellende Eröffnungsbilanz bis Ende Juli 1981 beim FA einzureichen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 196
PAAAB-28126

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BFH, Urteil v. 22.08.1985 - IV R 118/83 -nv-

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