Die Beteiligten streiten darum, ob die Kl. für den Kauf eines Miteigentumsanteiles an einem Grundstück die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStEigWoG in Anspruch nehmen können. Die Kl. und zwei weitere Ehepaare kauften dieses Grundstück mit drei vom Verkäufer noch zu errichtenden Reihenhäusern zu je 1/3 Anteil, wobei jedes Ehepaar seinerseits den Drittelanteil je zur Hälfte erwarb. Nach einer gleichzeitig abgeschlossenen Miteigentümervereinbarung gemäß § 1010 BGB wurde jedem Ehepaar eines der Reihenhäuser zur alleinigen Nutzung und Unterhaltung zugewiesen. Die Eintragung dieser Vereinbarung im Grundbuch wurde beantragt und bewilligt.
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