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BFH Beschluss v. - II E 1/85

Der BFH hat mit Beschluß vom 30. April 1985 II R 90/85 die Revision der Kläger (Kl.) und Erinnerungsführer gegen das Urteil des Hessischen FG vom 14. Februar 1985 V 64-65/81 als unzulässig verworfen. Die Kl. seien nicht durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten, wie Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG dies vorschreibe. Außerdem liege der Wert des Streitgegenstandes unter 10 000 DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 110
UAAAB-27926

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Beschluss v. 31.07.1985 - II E 1/85 -nv-

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