Übergang der
Sonderabschreibung von GbR auf Einzelperson als Rechtsnachfolger bei Erwerb
aller GbR-Anteile
Leitsatz
1) Eine GbR kann für von ihr
getätigte Modernisierungsmaßnahmen Sonderabschreibungen nach dem
FördG in Anspruch nehmen, auch wenn
sie im Zeitpunkt der Vornahme der Aufwendungen weder zivilrechtliche noch
wirtschaftliche Eigentümerin des Grundstücks gewesen ist.
2) Ein Steuerpflichtiger, der alle
Gesellschaftsanteile an der anspruchsberechtigten GbR erwirbt, wird zumindest
für eine logische Sekunde Gesellschafter der GbR, bevor die Gesellschaft
mit dem Ausscheiden ihrer übrigen Gesellschafter durch Anwachsung aller
Gesellschaftsanteile in seiner Hand untergeht. Aufgrund dessen kann er als
Rechtsnachfolger der GbR die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.
3) Der Erwerb der GbR-Anteile stellt
dabei kein Scheingeschäft i.S. des
§ 41 AO
dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.