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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 6207/01 E EFG 2005 S. 115

Gesetze: EStG § 32, EStG § 33, EStG § 33a, EStG § 62, BGB § 1684 Abs. 1

Verfassungsmäßigkeit des Familienlastenausgleichs 1998; Abgeltungswirkung des Kinderfreibetrags bzw. des Kindergelds

Leitsatz

  1. Der Familienlastenausgleich für den Veranlagungszeitraum 1998 ist verfassungsgemäß und europarechtskonform.

  2. Aufgrund der Abgeltungswirkung des Kinderfreibetrags bzw. des Kindergelds kann ein getrennt lebender Kindesvater seine Aufwendungen für den Kindesunterhalt und die Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung nicht zusätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 115
EFG 2005 S. 115 Nr. 2
AAAAB-27266

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.07.2003 - 16 K 6207/01 E

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