Ein Mietvertrag zwischen Angehörigen (hier: Sohn und Eltern) hält bei einer Gesamtschau aller Gegebenheiten einem Fremdvergleich
nicht statt, wenn
der Mieter dem Vermieter zum Neubau bzw. der Sanierung des Anwesens zinslos ein Darlehen gibt, das im Verlauf von acht Jahren
durch Reduzierung der monatlichen Miete getilgt werden soll, die Miete in diesen acht Jahren unveränderlich sein soll und
keine Regelung über die Rückzahlung des als Mietvorauszahlung zu wertenden Darlehens für den Fall der Kündigung innerhalb
der acht Jahre getroffen worden ist und
der Mieter sich für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses gegen eine Reduzierung der monatlichen Miete um 150 DM zur Tragung
der betragsmäßig nicht begrenzten Kosten für Modernisierung, Reparaturen und Instandhaltung verpflichtet und damit ein finanziell
nicht kalkulierbares Risiko übernimmt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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