Rechtmäßigkeit des Verlangens nach der namentlichen
Benennung von Treugebern an eine treuhänderisch für ihre Kunden
Wertpapier haltende Bank
Gewerbesteuermessbetrag 1994, 1995,
1996, 1997
Gesonderte und einheitliche Feststellung von
Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 1994, 1995, 1996
Leitsatz
1. Das sog. Bankgeheimnis nach §
30a AO 1977 schließt ein Benennungsverlangen nach § 159 Abs. 1 S. 1
AO 1977 an die Bank nicht aus, wenn diese behauptet, (im Ausland)
treuhänderisch Wertpapiere für Bankkunden zu halten.
2. Die Namensnennungen voraussetzende
Erfüllung des an die Bank gerichteten Benennungsverlangens nach § 159
AO 1977 ist nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil das FA
möglicherweise diesen Namensnennungen nicht zum Zwecke der Besteuerung der
Benannten nachgehen darf oder insoweit ein Verwertungsverbot bestehen
könnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 109 Nr. 2 EFG 2004 S. 1730 EFG 2004 S. 1730 Nr. 23 JAAAB-27237
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