Abgrenzung Anschaffungskosten/Erhaltungsaufwendungen gemäß § 10i EStG beim Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
1. Anschaffungsnahe Aufwendungen sind nicht mehr allein wegen ihrer Höhe oder ihrer zeitlichen Nähe zur Anschaffung eines
Gebäudes als Herstellungskosten zu beurteilen. Die entsprechende Regelung in R 157 EStR 1996 stellt keine zutreffende Gesetzesauslegung
dar (Anschluss an , BFH/NV 2002 S. 968, BStBl 2003 II S. 569).
2. Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB und keine Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 10i Abs. 1 Nr. 2b EStG liegen
vor, wenn Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten gleichzeitig mit dem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in einem
Altbau in Auftrag gegeben und alsbald durchgeführt werden.
3. Aufwendungen für die beim Erwerb einer Eigentumswohnung gesondert vereinbarte Instandsetzung der im gemeinschaftlichen
Eigentum stehenden Gebäudeteile sind als Anschaffungskosten zu beurteilen, weil es sich um einen einheitlichen, auf die Anschaffung
einer renovierten Eigentumswohnung in einem renovierten Gebäude gerichteten Vorgang handelt (Anschluss an , BStBl 1991 II S. 918). Im Streitfall war bereits im Kaufvertrag die zumindest mittelbare Verpflichtung übernommen
worden, die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu realisieren, wobei die Eigentümergemeinschaft die zu dieser Realisierung
erforderlichen Maßnahmen festlegen sollte.
Fundstelle(n): GAAAB-27225
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 06.05.2004 - 1 K 301/00
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