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FG München Urteil v. - 15 K 1231/02 EFG 2005 S. 35

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1

Darlehnsannuitäten für das Wohnhaus der geschiedenen Ehefrau keine Unterhaltsleistungen

Einkommensteuer 1996, 1997, 1998

Leitsatz

Aufwendungen für die Annuitäten einer eigenen Darlehensverpflichtung zur Finanzierung der zwischenzeitlich im Alleineigentum der geschiedenen Ehefrau stehenden Immobilie sind keine als Sonderausgaben einkommensmindernd abziehbaren Unterhaltszahlungen, wenn nicht zum Zweck des Unterhalts der geschiedenen Ehefrau auf einen ihr gegenüber zustehenden Rückgriffsanspruch verzichtet wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 35
EFG 2005 S. 35 Nr. 1
RAAAB-27217

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FG München, Urteil v. 29.07.2004 - 15 K 1231/02

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