HAG § 27

Siebenter Abschnitt: Entgeltschutz

§ 27 Pfändungsschutz

Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAB-27094