HAG § 27
Siebenter Abschnitt: Entgeltschutz
§ 27 Pfändungsschutz
Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAB-27094