HAG § 18
Sechster Abschnitt: Entgeltregelung
§ 18 Aufgaben des Heimarbeitsausschusses auf dem Gebiet der Entgeltregelung
Der Heimarbeitsausschuss hat die Aufgaben:
- auf das Zustandekommen von Tarifverträgen hinzuwirken; 
- zur Vermeidung und Beendigung von Gesamtstreitigkeiten zwischen den in § 17 Abs. 1 genannten Parteien diesen auf Antrag einer Partei Vorschläge für den Abschluss eines Tarifvertrages zu unterbreiten; wird ein schriftlich abgefasster Vorschlag von allen Parteien durch Erklärung gegenüber dem Heimarbeitsausschuss angenommen, so hat er die Wirkung eines Tarifvertrages; 
- bindende Festsetzungen für Entgelte und sonstige Vertragsbedingungen nach Maßgabe des § 19 zu treffen. 
Fundstelle(n):
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  RAAAB-27094