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AÜG § 20

§ 20 Evaluation [1]

Die Anwendung dieses Gesetzes ist im Jahr 2020 zu evaluieren.

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DAAAB-27090

1Anm. d. Red.: § 20 eingefügt gem. Gesetz v. 21. 2. 2017 (BGBl I S. 258) mit Wirkung v. 1. 4. 2017.

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