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SeeRÜb Artikel 5

Teil II: Küstenmeer und Anschlusszone

Abschnitt 2: Grenzen des Küstenmeers

Artikel 5 Normale Basislinie

Soweit in diesem Übereinkommen nichts anderes bestimmt wird, ist die normale Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeers die Niedrigwasserlinie entlang der Küste, wie sie in den vom Küstenstaat amtlich anerkannten Seekarten großen Maßstabs eingetragen ist.

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XAAAB-27053