SeeRÜb Artikel 5
Teil II: Küstenmeer und Anschlusszone
Abschnitt 2: Grenzen des Küstenmeers
Artikel 5 Normale Basislinie
Soweit in diesem Übereinkommen nichts anderes bestimmt wird, ist die normale Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeers die Niedrigwasserlinie entlang der Küste, wie sie in den vom Küstenstaat amtlich anerkannten Seekarten großen Maßstabs eingetragen ist.
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XAAAB-27053