HGrG § 41

Teil I: Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder

Abschnitt IV: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung

§ 41 Abschlußbericht

Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.

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YAAAB-27044