Sonderabschreibung und steuerfreie Rücklage nach dem Fördergebietsgesetz im Fall der Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1) Ein Wirtschaftsgut gehört auch dann zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn es im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
von dem investierenden Besitzunternehmen außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet überlassen
wird, vorausgesetzt, Besitz- und Betriebsunternehmen sind für die Dauer der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen
betriebsvermögensmäßig miteinander verflochten.
2) Eine derartige Verflechtung ist nur anzunehmen, wenn entweder - in Fällen einer "normalen" Betriebsaufspaltung - die Beteiligung
der Gesellschafter des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar (Sonder-)Betriebsvermögen
der Besitzgesellschaft ist oder umgekehrt - in Fällen der sog. umgekehrten Betriebsaufspaltung - die Beteiligung der Gesellschafter
der Personengesellschaft an der Besitzgesellschaft oder an der deren Anteile haltenden Obergesellschaft (Sonder-)Betriebsvermögen
der Betriebsgesellschaft ist.
Fundstelle(n): LAAAB-26889
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Finanzgericht Münster, Urteil v. 05.05.2000 - 11 K 1838/99 F
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