1. Eine ausländische Muttergesellschaft hat keinen Anspruch auf Steuerermäßigung gem. § 44d EStG, soweit Personen an ihr beteiligt
sind, denen die Ermäßigung nicht zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten und es sich bei der ausländischen
Gesellschaft um eine funktionslose Basisgesellschaft handelt.
2. Die Zwischenschaltung von Basisgesellschaften in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft im Ausland erfüllt den Tatbestand
des Rechtsmissbrauchs, wenn wirtschaftliche Gründe fehlen.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1848 EFG 2004 S. 1848 Nr. 24 HAAAB-26886
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