Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten, der gegen den Widerruf seiner Bestellung zum Steuerberater Restitutionsverfahren
gegen FG- und BFH-Entscheidungen betreibt
Leitsatz
Ein Steuerberater, dessen Bestellung widerrufen und durch rechtskräftiges Finanzgerichtsurteil bestätigt ist, kann vor den
Finanzgerichten nicht mehr als Prozessbevollmächtigter auftreten. Daran ändert es nichts, wenn er gegen das Finanzgerichtsurteil
Restitutionsklage, gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH Restitutionsantrag und Verfassungsbeschwerde
sowie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben hat, weil diese Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben.
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