Unterbrechung des Revisionsverfahrens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Instanzenzug:
Gründe
Nachträglich wurde bekannt, dass durch über das Vermögen der X-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 240 der Zivilprozessordnung Unterbrechung des Revisionsverfahrens eingetreten.
Der Gerichtsbescheid vom durfte während der Unterbrechung nicht ergehen; er ist den Beteiligten gegenüber unwirksam und daher aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben (vgl. m.w.N. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs —BFH— vom X R 40/82, BFH/NV 1989, 238, sowie vom V R 185/84, BFH/NV 1990, 707). Damit ist auch der Antrag vom auf mündliche Verhandlung hinfällig.
Fundstelle(n):
IAAAB-26517