Abgrenzung einer selbstständigen von einer nicht
selbstständigen Tätigkeit eines sog. Subunternehmers
Umsatzsteuer 1993
Leitsatz
1. Der Umstand, dass einem
Arbeitnehmer bestimmte arbeitnehmer- und sozialversicherungsbezogene Rechte
nicht gewährt werden, macht ihn noch nicht zum selbstständig
tätigen Unternehmer.
2. Die in Rechnung gestellte Nutzung
des eigenen PKW im Rahmen der Tätigkeit für den Arbeitgeber ist auch
dann keine Leistung i.S. des Umsatzsteuerrechts, wenn die mit der Benutzung des
Fahrzeugs verbundenen Kosten erstattet werden.
3. Rechnungen, in denen die
erbrachten Leistungen als „gewerbliche Tätigkeit” oder als
„Leistung” bezeichnet werden, berechtigen nicht zum
Vorsteuerabzug.
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