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BBK 18/2004 S. 4434
Bezug auf andere Geschäftsunterlagen in einer Rechnung
Zur Identifizierung der abgerechneten Leistung können außer der Rechnung andere Geschäftsunterlagen gem. grundsätzlich nur dann herangezogen werden, wenn in der Abrechnung selbst auf diese verwiesen wird und die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet sind.