Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beginn des Begünstigungszeitraums für die Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG
Hat ein Stpfl. vor dem Anzahlungen auf Anschaffungskosten in Höhe des vollen Kaufpreises geleistet und dafür Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 1 Satz 5 i. V. mit Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG zu 40 v. H. in Anspruch genommen, so kann er gem. (BFH/NV 2004 S. 1255) bereits im darauf folgenden Jahr damit beginnen, den Restwert nach § 4 Abs. 3 FördG abzuschreiben.