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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 V 428/03 EFG 2004 S. 1756

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, EStG § 6 a Abs. 2 Nr. 3

Fehlende Angabe von Rechnungszinsfuß und biometrischer Rechnungsgrößen in Pensionszusage steht der steuerlichen Anerkennung nicht entgegen

Leitsatz

Werden in der Pensionszusage der Rechnungszinsfuß und die biometrischen Rechnungsgrößen nicht angegeben, so steht dies der steuerlichen Anerkennung nicht entgegen, wenn sich diese Faktoren im Wege der Auslegung feststellen lassen. Dies gilt auch nach der Änderung des § 6 Abs. 2 Nr. 3 EStG durch das Steueränderungsgesetz 2001.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1756
EFG 2004 S. 1756 Nr. 23
StuB-Bilanzreport Nr. 15/2005 S. 681
CAAAB-26156

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss v. 24.06.2004 - 1 V 428/03

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