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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2625/03

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Steuerliche Berücksichtigung von Anschaffungskosten einer Bandscheibenmatratze als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Anschaffungskosten für Hilfsmittel im weiteren Sinne wie einer Bandscheibenmatratze und eines Lattoflex-Rahmens sind nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn die Zwangsläufigkeit der Anschaffung durch ein vor dem Kauf erstelltes amts- oder vertrauensärztliches Attest nachgewiesen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 257 Nr. 5
FAAAB-26142

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.05.2004 - 1 K 2625/03

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