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Überblick über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Namibia
Zwischen Deutschland und Namibia wurde erstmals im Jahre 1993 ein DBA abgeschlossen mit dem Ziel, die Doppelbesteuerung von Einkünften und Vermögen besser als durch die unilateralen Maßnahmen zu vermeiden und Investitionsanreize in Namibia zu schaffen. Dieses erfolgte insbesondere durch die Vereinbarungen über den umfassenden Ausschluss der Liefergewinnbesteuerung für Bau- und Montageleistungen. Neben dem DBA haben Deutschland und Namibia am zusätzlich einen Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen abgeschlossen, um die wirtschaftlichen Beziehungen beider Staaten zu unterstützen. Die Unterzeichnung des DBA-Namibia fand am in Windhuk statt. Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte am , so dass das Abkommen am 26. 7. 1995 in Kraft trat. Es ist zugunsten der betroffenen Steuerpflichtigen in beiden Staaten rückwirkend anzuwenden, d. h. auf die Steuern, die ab dem erhoben werden. Für die deutschen Quellensteuern gilt das Abkommen erstmals für Steuern auf Beträge, die nach dem gezahlt werden. Bezüglich der namibischen Quellensteuer betrifft es erstmals die Steuern auf Beträge, deren Zahlung am oder nach dem 1. 3. 1993...