Bewertung von
Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und Zuwendungen an
Unterstützungskassen nach
§ 4d EStG;
Auswirkungen des Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom
(BGBl 2003 I S. 3013) auf das sog.
Näherungsverfahren
(BStBl 2001 I S. 661) und vom (BStBl 2003 I S. 76)
Bezug:
Das sog. Näherungsverfahren zur Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und bei der Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen ist zuletzt in den (BStBl 2001 I S. 661) und vom (BStBl 2003 I S. 76) dargestellt worden.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergeben sich aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom (BGBl 2003 I S. 3013) folgende Auswirkungen auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und die Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach § 4d EStG:
Aufgrund der Festschreibung des aktuellen Rentenwertes zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2004 durch Artikel 2 des o. g. Gesetzes sind die Korrekturfaktoren gemäß Randnummer 13 des (BStBl 2001 I S. 661) anzupassen. Danach können für Wirtschaftsjahre, die nach dem (Tag der erstmaligen Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter 2003 durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg) enden, folgende Korrekturfaktoren angesetzt werden:
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Versorgungsfall im Jahr | anzuwendender Korrekturfaktor K |
2004 | 0,8949 |
2005 | 0,8892 |
2006 | 0,8836 |
2007 | 0,8780 |
2008 | 0,8723 |
2009 | 0,8667 |
2010 und später | 0,8611 |
Die o. g. Korrekturfaktoren sind spätestens in Wirtschaftsjahren anzuwenden, die nach dem Tag der Veröffentlichung dieses Schreibens im BStBl enden.
BMF v. - IV A 6 -
S 2176 - 28/04
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2004 I Seite 849
IAAAB-25785