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Wahlrecht zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht für ausländische Arbeitskräfte in Spanien
I. Einleitung
Ende vergangenen Jahres wurden in Spanien im Zuge einer tiefgreifenden Steuerreform mehrere interessante Aspekte des internationalen Steuerrechts abgeändert. Die neuen Bestimmungen sind bereits seit Januar 2004 in Kraft bzw. werden ab Januar 2005 volle Geltung erlangen. So wurden u. a. die Anwendung der Unterkapitalisierungsregel und der Hinzurechnungsbesteuerung („CFC-Rule”) auf Gesellschaften, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, ausgeschlossen, eine günstigere Besteuerung von grenzüberschreitenden Royalty-Zahlungen eingeführt und ausländischen Arbeitnehmern, die beruflich bedingt ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen („inward expatriate”), ein Wahlrecht zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht gewährt.
Die Neuerungen zur Unterkapitalisierungsregelung und zur CFC-Rule wurden als Antwort auf das (Rs. C-324/00, Lankhorst-Hohorst) eingeführt. Mit den Bestimmungen zu grenzüberschreitenden Royalty-Zahlungen wurde der Europäischen Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom entsprochen. Das neu eingeführte Wahlrecht für inward expatriate entspringt hingegen ausschließlich internen wirtschaftspo...