Rechtswidrigkeit eines an eine Volksbank gerichteten Sammelauskunftsersuchens über Wertpapierveräußerungsgeschäfte mit Papieren
am sog. "Neuen Markt" zwischen dem und dem
Leitsatz
1) Weder aus dem Erklärungsverhalten der Gesamtheit der Steuerpflichtigen im Einzugsbereich eines betroffenen Kreditinstituts
noch aus Kenntnissen der Steuerfahndung über Neuemissionen und Kursentwicklung am Aktienmarkt ergeben sich hinreichende Anlässe
für Ermittlungen der Steuerfahndung.
2) Aus dem Umstand, dass ein Steuerpflichtiger eine Bankverbindung zu einem bestimmten Kreditinstitut unterhält und dort gewisse
Einnahmenüberschüsse erzielt haben könnte, ist wegen der nahe liegenden Möglichkeit, dass auch Beziehungen zu ganz anderen
Kreditinstituten außerdem noch bestehen, bei denen verrechnungsfähige Verluste entstanden sein können, noch nicht auf einen
steuerpflichtigen Gewinn zu schließen.
3) Die Vermutung, dass 1999 insbesondere im Bereich des sog. Neuen Marktes Aktienan- und -verkäufe zugenommen haben und hieraus
folge, dass entsprechend viele private Veräußerungsgewinne nicht ordnungsgemäß erklärt worden wären, trägt nicht als hinreichender
Anlass für ein Sammelauskunftsersuchen.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1656 OAAAB-25449
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FG Münster, Urteil v. 25.06.2004 - 11 K 6945/02 AO
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