Entnahmezeitpunkt im Zusammenhang mit der Bebauung eines
Betriebsgrundstücks
Einheitlicher Willensentschluss zur
Betriebsaufgabe
Sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen
verschiedenen Teilakten einer Betriebsaufgabe
Einkommensteuer
1990
Leitsatz
1) Die Ausbuchung der Kosten des
Neubaus aus der Bilanz und deren Ausweis als Herstellungskosten bei den
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bewirken eine Entnahme des
bebauten Grundstücks im Zeitpunkt des Eingangs der Steuererklärung
beim Finanzamt
2) Die Entnahme eines
Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch den Betriebsinhaber und
die im darauf folgenden Veranlagungszeitraum erfolgende Veräußerung
des verbleibenden Betriebsvermögens an den Sohn bilden Teile einer
einheitlichen Betriebsaufgabe, wenn sie auf einem einheitlichen
Willensentschluss beruhen und in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen.
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