Gesetze: VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 3 VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 5
Anfechtung einer Sanktion
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Sind die nationalen Behörden und Gerichte im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen einen auf Art. 11 Abs. 1 Unterabsatz
1 VO Nr. 3665/87 gestützten Sanktionsbescheid berechtigt zu prüfen, ob der Ausführer eine höhere als ihm zustehende Erstattung
beantragt hat, wenn der Rückforderungsbescheid nach Art. 11 Abs. 3 Unterabsatz 1 VO Nr. 3665/87 vor Erlass des Sanktionsbescheides
bestandskräftig geworden ist?
2. Für den Fall, dass die vorstehende Frage verneint wird: Darf in einem Rechtsstreit gegen einen Sanktionsbescheid nach Art.
11 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 3665/87 unter den im vorliegenden Beschluss geschilderten Umständen geprüft werden, ob der
Ausführer eine höhere als ihm zustehende Ausfuhrerstattung beantragt hat, um einer mittlerweile vorgenommenen Auslegung des
Gemeinschaftsrechts Rechnung zu tragen?
Fundstelle(n): JAAAB-25215
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 16.06.2004 - IV 379/01
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