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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 2297/01 EFG 2004 S. 1153

Gesetze: InvZulG § 3 Abs. 1 InvZulG § 4 Abs. 1

Übertragbarkeit ertragsteuerrechtlicher Grundsätze auf das Investitionszulagenrecht

Leitsatz

Ein bei der Einkommensteuerveranlagung ausgeübtes Wahlrecht auf Grund umfangreicher Erhaltungsaufwendungen von der Herstellung eines anderen Wirtschaftsgut auszugehen, führt für das Investitionszulagenrecht nicht zu der Annahme eines anderen Herstellungsjahres des renovierten Gebäudes.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1085 Nr. 18
EFG 2004 S. 1153
EFG 2004 S. 1153 Nr. 15
VAAAB-25195

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 25.02.2004 - 2 K 2297/01

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