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BBV 8/2004 S. 5

Erwerb „gebrauchter” Risikolebensversicherungen durch Anlagegesellschaften

Anlagegesellschaften in Form von GmbH & Co KG, die gebrauchte Risikolebensversicherungspolicen erwerben, sind nicht vermögensverwaltend, sondern gewerblich tätig. Sie werden mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig tätig und überschreiten mit ihrer Tätigkeit auch den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Tätigkeit der KG ist nicht mit einem Wertpapierhandel vergleichbar. Dementsprechend sind auch die Grundsätze für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von einer gewerblichen Tätigkeit bei einem Wertpapierhandel hier nicht anwendbar. Die Tätigkeit der KG ähnelt vielmehr dem Factoring, insbesondere wenn sich die Policen, mit denen gehandelt wird – vergleichbar mit der Verwertung von Forderungen –, „verbrauchen”. Die KG ...

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