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Kraftfahrzeugsteuer | Anwendung des § 3b KraftStG bei Pkw mit Wankelmotor
Eine Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Pkw gem. § 3b KraftStG kommt nun auch für Pkw mit Wankelmotoren in Betracht. Begründung: Auch Pkw mit Drehkolbenmotoren gehören zur Fahrzeugart der Fremdzündungsmotoren und müssen daher bei gleichem Abgasverhalten die gleiche Förderung erhalten. Zudem laufe die Begünstigung des § 3b KraftStG in absehbarer Zeit aus. Zukünftig sowie in allen noch offenen Fällen wird daher die befristete Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit Wankelmotor gewährt. Als Berechnungsgrundlage für die Dauer der befristeten Befreiung dient der Steuersatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG ( 039).