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Lohnsteuer | doppelte Haushaltsführung ausländischer Saisonarbeitskräfte
Ab dem können nur noch AN mit eigenem Hausstand Mehraufwendungen anlässlich einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung als WK geltend machen. Bei ausländ. Saison-AN ist die Prüfung der Voraussetzung des eigenen Hausstands im Regelfall äußerst schwierig. Um die Prüfung zu erleichern, gestattet das 3 - S 235.2/34 polnischen Saisonarbeitskräften, die Voraussetzung „eigener Hausstand” durch eine von der Heimatbehörde ausgestellte Bestätigung nachzuweisen. Hierzu haben die AN das dem Erlass beigefügte zweisprachige Formblatt „Bestätigung für den Nachweis der doppelten Haushaltsführung” zu verwenden. Liegen aufgrund der Angaben der Heimatbehörde im Formblatt die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vor, können die FÄ a...