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Einkommensteuer | Aufzeichnung von Bewirtungskosten; Fortbildungsmaßnahmen vorübergehend Erwerbsloser (§ 4 Abs. 5, 7, § 9 EStG)
Das (n. v.) lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Auch in sog. Bagatellfällen bei Freiberuflern, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, kann von den besonderen Aufzeichnungspflichten des § 4 Abs. 7 EStG hinsichtlich der Bewirtungskosten nicht abgesehen werden. In diesen Fällen genügt auch eine geordnete Belegsammlung, wiewohl sie auch im Allgemeinen zulässig sein mag, diesen Anforderungen nicht. Im Hinblick auf eine klare Abgrenzung der betrieblichen von der privaten Sphäre ist der Pflicht zur getrennten Aufzeichnung von Aufwendungen i. S. des § 4 Abs. 5 EStG nur genügt, wenn Bewirtungsaufwendungen jeweils von Anfang an, fortlaufend und zeitnah, gesondert von sonstigen BA schriftlich festgehalten werden. Liegen gesonderte Aufzeichnungen der Bewirtungskosten nicht vor, so führt dies se...