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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 303/00 EFG 2004 S. 1662

Gesetze: KStG § 16

Einwendungen gegen die Höhe des Einkommens einer Organgesellschaft nur durch Organträger im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung

Leitsatz

  1. Einwendungen gegen die Höhe des Einkommens der Organgesellschaft kann nur die Organträgerin im Rahmen ihrer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung vorbringen.

  2. Die entgegenstehende Auffassung, wonach der gegenüber der Organgesellschaft erlassene Körperschaftsteuerbescheid hinsichtlich der Ermittlung und Zurechnung des der Organträgerin zuzurechnenden Einkommens einen Grundlagenbescheid für die Besteuerung der Organträgerin bildet, übersieht, dass Grundlagenbescheide nur vorliegen, wenn die Bindungswirkung ausdrücklich durch das Gesetz angeordnet ist. Das ist bei einer Organschaft aber weder in § 14 KStG noch in den §§ 179 ff. AO der Fall.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1356 Nr. 22
EFG 2004 S. 1662
EFG 2004 S. 1662 Nr. 22
DAAAB-24968

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.04.2004 - 6 K 303/00

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