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FG Köln Urteil v. - 2 K 3877/02 EFG 2004 S. 1622

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, LStDV § 2 Abs 1, EStG § 19 Abs 1

Arbeitnehmer:

Kostenübernahme für Raucherentwöhnung steuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Raucherentwöhnung in Form von Aufwand für Raucherentwöhnungskurse, Nikotinpflaster/-kaugummi, Akupunktur und Tabletten, so handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer, weil dabei auch deren private Erhaltung der Gesundheit ins Gewicht fällt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1622
EFG 2004 S. 1622 Nr. 21
DAAAB-24686

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 24.06.2004 - 2 K 3877/02

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