Miteigentumsanteile an einem Grundstück als
Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter einer
Personengesellschaft
Gewerbesteuermessbetrag 1994
Leitsatz
1. Die Miteigentumsanteile an einem
von den Gesellschaftern einer Personengesellschaft (hier GbR) in
Grundstücksgemeinschaft erworbenen Grundstück, das zwecks Errichtung
einer Tankstelle verpachtet und vom Pächter an die GbR als
Tankstellenbetreiberin weiterverpachtet wird, gehört zum
Sonderbetriebsvermögen II der GbR-Gesellschafter und damit zum notwendigen
Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft. Dies ergibt sich aus der
zwischen der Verpachtung des Grundstücks und der Anmietung der Tankstelle
im Sinne eines betrieblichen Nutzungszusammenhangs bestehenden Verbindung. Die
Einkünfte der Grundstücksgemeinschaft aus der Verpachtung sind als
solche aus Gewerbebetrieb in den Gewerbeertrag der GbR einzubeziehen.
2. Der Qualifizierung des
Grundstücks als notwendiges Sonderbetriebsvermögen steht eine
zugunsten des Zwischenpächters befristet bestellte und dinglich gesicherte
beschränkte persönliche Dienstbarkeit
(„Tankstellenrecht”) nicht entgegen. Die Dienstbarkeit
beschränkt zwar die Eigentumsrechte, begründet aber kein
wirtschaftliches Eigentum des Zwischenpächters an dem Grundstück.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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