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BFH 21.01.2004 XI R 23/03, NWB 30/2004 S. 239

Einkommensteuer | umfassende Versorgung keine ergänzende Zusatzleistung (§ 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 EStG)

Ergänzende Zusatzleistungen, die in anderen VZ gezahlt werden, sind unschädlich, wenn die Zusatzleistungen sozialer Fürsorge entspringen und ihrer Höhe nach die Zusammenballung der Hauptleistung nicht in Frage stellen. Sachbezüge sind nicht als unschädliche ergänzende Zusatzleistung zu beurteilen, die den Übergang bei Verlust des Arbeitsplatzes erleichtern und „abfedern” soll, wenn sie in ihrer Bündelung zu einer recht umfassenden Versorgung (im konkreten Fall: Kosten für die Wohnung einschließlich Strom, Wasser, Heizung, Telefon; Wagen mit Fahrer, Zuschüsse für Hauspersonal und Einrichtung; Beiträge zum Golfclub) führen (, n. v.).

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