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Telekommunikation | Verkündung des Telekommunikationsgesetzes
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) v. ist im BGBl 2004 I S. 1190 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung folgender EU-Richtlinien: Rahmenrichtlinie, Genehmigungsrichtlinie, Zugangsrichtlinie, Universaldienstrichtlinie sowie Datenschutzrichtlinie. Das Gesetz enthält umfangreiche Übergangs- und Schlussvorschriften für Altfälle, aber auch für zukünftige Sachverhalte.