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Betriebsverfassung | Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz
Die VO zum Zweiten Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. ist im BGBl 2004 I S. 1393 bekannt gemacht worden und gilt für Wahlen oder Abberufungen, die nach dem eingeleitet werden. Die VO enthält als Art. 1 die Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz); gleichzeitig tritt die Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes außer Kraft.