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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 535/03 EFG 2004 S. 1455

Gesetze: EStG § 33, EStG § 33b

Aufwendungen bei Urlaubsbegleitung der Eltern zur Betreuung ihrer behinderten Kinder als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

  1. Aufwendungen, die einem Stpfl. dadurch entstehen, dass er während einer Urlaubsreise infolge seiner schweren Behinderung auf ständige Begleitung angewiesen ist, können ihrer Art nach zu den als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen (unmittelbaren) Krankheitskosten gehören.

  2. Aufwendungen von Eltern, die im Urlaub ihre schwer behinderten Kinder begleiten, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Das gilt vor allem dann, wenn nicht die Funktion der Eltern als behinderungsbedingte Begleiter ihrer Kinder im Vordergrund steht, sondern wenn es den Eltern vornehmlich darauf ankommt, als Familienverband zusammen mit den Kindern Urlaub zu machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1074 Nr. 18
EFG 2004 S. 1455
EFG 2004 S. 1455 Nr. 19
PAAAB-23979

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.03.2004 - 2 K 535/03

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