Aufwendungen bei Urlaubsbegleitung der Eltern zur Betreuung ihrer behinderten Kinder als außergewöhnliche Belastungen
Leitsatz
Aufwendungen, die einem Stpfl. dadurch entstehen, dass er während einer Urlaubsreise infolge seiner schweren Behinderung
auf ständige Begleitung angewiesen ist, können ihrer Art nach zu den als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen (unmittelbaren)
Krankheitskosten gehören.
Aufwendungen von Eltern, die im Urlaub ihre schwer behinderten Kinder begleiten, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als
außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Das gilt vor allem dann, wenn nicht die Funktion der Eltern als behinderungsbedingte
Begleiter ihrer Kinder im Vordergrund steht, sondern wenn es den Eltern vornehmlich darauf ankommt, als Familienverband zusammen
mit den Kindern Urlaub zu machen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1074 Nr. 18 EFG 2004 S. 1455 EFG 2004 S. 1455 Nr. 19 PAAAB-23979
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.03.2004 - 2 K 535/03
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