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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 170/01

Gesetze: AO § 251 Abs. 2, InsO § 38, InsO § 55, KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 3

Kraftfahrzeugsteuer nach Insolvenzeröffnung und Freigabe des Fahrzeugs

Leitsatz

  1. Nach Insolvenzeröffnung begründete Steuerforderungen sind durch an den Insolvenzverwalter gerichteten Steuerbescheide geltend zu machen.

  2. Steuerschuldner bleibt in diesen Fällen der Gemeinschuldner; Vollstreckungsschuldner ist jedoch der Konkursverwalter.

  3. Die in Kfz-Steuerbescheiden nach Insolvenzeröffnung vorgenommene Beschränkung auf die Zeit nach Insolvenzeröffnung stellt keine unzulässige Besteuerung für einen im Gesetz nicht vorgesehenen abgekürzten Besteuerungszeitraum dar, sondern drückt - zulässigerweise - aus, dass der Bescheid auf Masseansprüche gerichtet ist.

Fundstelle(n):
NAAAB-23971

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.05.2002 - 14 K 170/01

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