Zusammenhängendes Arbeitsverhältnis bei Besatzungsmitgliedern von Handelsschiffen
Leitsatz
§ 41a Abs. 4 EStG ist eine Subventionsnorm zur Förderung der Seeschifffahrt. Derartige Normen sind entsprechend ihrem Begünstigungszweck
restriktiv auszulegen.
Die Norm ist unter Berücksichtigung des Regelungszwecks, der systematischen Stellung im Lohnsteuerrecht und ihrer Entstehungsgeschichte
dahin auszulegen, dass sich die entsprechenden Arbeitnehmer in einem aktiven Arbeitsverhältnis von mehr als 183 Tagen befinden
müssen.
Zum Begriff des zusammenhängenden Arbeitsverhältnisses i.S.d. § 41a Abs. 4 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1075 Nr. 18 EFG 2004 S. 1456 EFG 2004 S. 1456 Nr. 19 MAAAB-23967
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.03.2004 - 11 K 38/03
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